ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der dataCycle GmbH
Rosentaler Straße 150
A – 9020 Klagenfurt

1. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dataCycle GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die dataCycle gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertrags­partnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte (ausgenommen Verbrauchergeschäfte). Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen können bei dataCycle angefordert und im Internet unter www.datacycle.info abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von dataCycle am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse www.datacycle.info mitgeteilt und treten frühestens zwei Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Von dataCycle kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner von dataCycle, in einem Zeitraum von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von dataCycle jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn dataCycle nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (wie Einrichtung eines Webspace oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort) begonnen hat. dataCycle behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen (wie etwa mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit dataCycle), rechtlichen (wie etwa mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblichen Gründen (wie etwa Kapazitätsgründen) abzulehnen.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in einer Auftrags­bestätigung auf sie Bezug genommen wird.

2.3 Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Entgeltbestimmungen (Tarife) bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit. Es sei denn, es handelt sich um Verbrauchergeschäfte.

2.5 dataCycle ist berechtigt, auch während des laufenden Vertragsverhältnisses alle erforderlichen Angaben betreffend Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertrags­partners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass) und Meldezettel vom Vertragspartner zu fordern. Ebenso kann von dataCycle ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis abverlangt und überprüft werden.

2.6 Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburts­datum und Adresse; Pkt. 2.1).

3. Preise und Zahlung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist dataCycle berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

3.2 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 3.1 Satz 3: Die Kosten setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten von dataCycle zusammen. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, erhöht bzw. senkt sich der vereinbarte Preis ent­sprechend.

3.3 Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern nicht aus­drücklich anders vereinbart. dataCycle behält sich allerdings vor, die Abrechnung auch in längeren Intervallen zu stellen.

3.4 Die Abrechnung zeigt die Gesamtsumme der geschuldeten Entgelte.

3.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch dataCycle. Bei Zahlungsverzug ist dataCycle berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounter­nehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten).

3.6 Außerdem ist dataCycle bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aus­zusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. dataCycle wird die geplante Dienstunterbrechung oder Dienstabschaltung dem Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen androhen.

3.7 Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegen­über dataCycle und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von dataCycle nicht anerkannter Mängel.

3.8 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 3.9: Die Aufrechnung mit Gegen­forderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt, dataCycle ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbind­lichkeit des Vertragspartners in rechtlichem Zusammenhang.

3.9 Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei dataCycle zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. dataCycle wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird dataCycle diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen. Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Vertragspartners ausgewirkt haben könnte und sich das tatsächlich zu entrichtende Entgelt nicht ermitteln lässt, ist dataCycle berechtigt, basierend auf den vorhergehenden drei Abrechnungszeiträumen, eine durchschnittliche Pauschalabgeltung festzusetzen. Hat das Vertragsverhältnis weniger als drei Monate gedauert, ist die durchschnittliche Inanspruchnahme der bisherigen Vertrags­dauer maßgeblich. Bezweifelt der Vertragspartner weiterhin die Richtigkeit der Rechnung, so hat er die Möglichkeit, binnen vier Wochen nach Abschluss des Einspruchsverfahrens bei dataCycle die Regulierungsbehörde als Schlichtungsstelle anzurufen.

4. Lieferung

4.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von dataCycle.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

4.2.1 Datum der Auftragsbestätigung;

4.2.2 Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;

4.2.3 Datum, an dem dataCycle eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

4.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von dataCycle entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlos­sen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens dataCycle von Dritten vorgenommen wurden.

4.4 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.

4.5 4.4 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von dataCycle bewirkter Anordnung entstehen.

5. Rücktritt

5.1 dataCycle ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn

5.1.1 die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

5.1.2 begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von dataCycle weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;

5.1.3 der Vertragspartner am dataCycle-Server einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist;

5.1.4 über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

5.1.5 der Vertragspartner gegen die „Netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben per E-Mail und Spamming (massenhaftes Direct-Mailing via E-Mail). Sollten Beschwerden an dataCycle über den Vertragspartner wegen Nichteinhaltung der Netiquette herangetragen werden, so ist dataCycle berechtigt, vom Vertragspartner den Ersatz des durch die Bearbeitung der Beschwerde verursachten Schadens (Personal- und Sachaufwand) zu verlangen.

5.1.6 der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von dataCycle angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.

5.1.7 der Vertragspartner bei Angebotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

5.1.8 nach Einholung einer Bonitätsauskunft (Pkt. 2.6) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertrags­partners entstehen.

5.1.9 der Vertragspartner die Dienste von dataCycle zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung benützt.

5.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von dataCycle sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von dataCycle erbrachte Vorbereitungshandlungen. dataCycle steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Leistungen zu verlangen.

5.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von dataCycle zu verantworten sind, oder tritt dataCycle berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für dataCycle entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

5.4 5.3 letzter Satz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5.5 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsver­hältnisses aus welchem Grund auch immer dataCycle zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. dataCycle ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche dataCycle gegenüber ableiten.

6. Haftung

6.1 dataCycle haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaft­ungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des dataCycle-Servers ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht von dataCycle gegenüber einem einzelnen Geschädigten ist mit EUR 220,00 beschränkt. dataCycle haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter oder höherer Gewalt verursacht wurden.

6.2 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 6.1: dataCycle haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern dataCycle bzw. Dritte, für deren Verhalten dataCycle einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden, ist ausgeschlossen.

6.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen) oder behördlicher Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausge­schlossen.

6.4 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 6.3: Der unter 6.3 vorgesehene Haftungsaus­schluss gilt nicht, soweit der Verstoß gegen dort genannte Bedingungen nicht kausal für den Schaden ist und/oder dataCycle bzw. Dritte, für deren Verhalten dataCycle einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7. Software-Bedingungen

7.1 Software im Sinne dieser Bedingungen sind unter einer Lizenz zur Verfügung gestellte Programme zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich Websites; hierzu gehören auch hierfür überlassene Software­spezifikationen.

7.2 Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die dataCycle geliefert hat, dem Vertragspartner Software überlassen, erhält der Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschließlich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen schriftliches Einverständnis ist der Vertragspartner daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zugänglich zu machen.

8. Datenschutz und Sicherheit

8.1 dataCycle ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 TKG), insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einver­ständnis, dass dataCycle die Daten zur Vermarktung für eigene Zwecke verwenden darf.

8.2 Die Mitarbeiter von dataCycle unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Daten­schutz­gesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weiter­gegeben werden.

8.3 dataCycle speichert als Stammdaten der Vertragspartner und Teilnehmer: Akademischen Grad, Vornamen, Familiennamen, Teilnehmernummer, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungs­legung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben (ausgenommen Pkt. 2.6 und 3.7). Entsprechend § 96 TKG kann dataCycle ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Firma, Adresse, Internet-Adresse und Teilnehmernummer erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. dataCycle ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen.

8.4 dataCycle ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. dataCycle haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltend­machung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber dataCycle aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.

8.5 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 8.4: Der unter 8.4 vorgesehene Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dataCycle bzw. Dritte, für deren Verhalten dataCycle einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

8.6 dataCycle behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebs­gefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für dataCycle – oder andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, aufzufordern, dies umgehend, längstens jedoch innerhalb einer Frist von einem Tag, zu unterlassen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird dataCycle den Anschluss dieses Vertragspartners unverzüglich physisch und/oder logisch vom Internet trennen. Sollten aus dieser Einstellung von Leistungen dem Vertragspartner oder Dritten Schäden entstehen, so haftet dataCycle hierfür nicht. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung sowie der Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen und jegliche dadurch entstehende Reparaturen und Schäden werden mit den von dataCycle üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

8.7 dataCycle behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

9. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für

9.1 die Auswahl aus der vom Lizenzgeber angebotenen Software;

9.2 die Benutzung der Software sowie die damit erzielten Resultate;

9.3 die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyrightvermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheim­nissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

10. Lieferung von Software

10.1 Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner gegenüber dataCycle die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenz­bestimmungen. dataCycle stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch – gegebenenfalls nur in Originalsprache – zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines Dritten wird der Vertragspartner nicht Vertragspartner dieses Dritten. dataCycle stellt derartige Software im Rahmen seines Serviceangebots zur Verfüg­ung, ohne dass dem Vertragspartner daraus ein Rechtsanspruch darauf entstünde.

10.2 Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, übernimmt dataCycle keine wie immer geartete Gewähr. Die vom jeweiligen Rechteinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind zu beachten.

10.3 Bei von dataCycle erstellter bzw. bereitgestellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei dataCycle.

10.4 dataCycle übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

10.4.1 allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde;

10.4.2 mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet und

10.4.3 jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

10.4.4 Weiters übernimmt dataCycle keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

10.5 Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

11. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

11.1 Die Nutzung der dataCycle-Dienstleistungen (z.B. IP-Adressen, Bandbreite) durch Dritte sowie die Weitergabe von dataCycle-Dienstleistungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von dataCycle unzulässig.

11.2 IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).

11.3 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC 1009, RFC 1122, RFC 1123 und RFC 1250 und RFC 2505, sowie aller zukünftigen RFCs, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erlassen werden. Falls durch Nichteinhaltung dieser Standards dataCycle oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich dataCycle vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken. Der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstandene Aufwand wird dem Vertragspartner mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz verrechnet.

11.4 Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

11.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

11.6 Die angeführten Preise enthalten – sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt – nicht

11.6.1 die Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (z.B. Telefongebühren) bis zum ausge­wählten Server von dataCycle

11.6.2 die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten,

11.6.3 sowie die Kosten von Ausrüstungen (Hard- und Software), die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von dataCycle beigestellt werden.

11.6.4 Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

11.7 dataCycle betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässig­keit und Verfügbarkeit. dataCycle übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

11.8 dataCycle haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von dataCycle zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von dataCycle verpflichtet sich, bei der Nutzung der von dataCycle angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. dataCycle behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

11.9 Der Vertragspartner von dataCycle wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dataCycle, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.

11.10 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Personen unter 18 Jahren den Zugang zum Server nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.

11.11 Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt dataCycle in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. dataCycle übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

11.12 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, von dataCycle Informationsmaterial (Werbung) u.a. auch per E-Mail bzw. online zu erhalten.

12. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer (Reseller)

Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber dataCycle, die in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen. Wieder­verkäufer haften für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Klagenfurt.

13.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.

13.3 14.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

13.4 dataCycle ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

13.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform, dataCycle umgehend mitzuteilen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von dataCycle als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.

13.6 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

13.7 Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.

14. Zusätzliche Bestimmungen bei der Bestellung von Domain-Namen

dataCycle vermittelt die Domain-Registrierung. dataCycle übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. dataCycle erwirbt oder vergibt daher keine Rechte an der Domainbezeichnung; dataCycle treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist dataCycle nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet.

15. Salvatorische Klausel

Sollten Teile der vorliegenden AGB gegen geltendes Recht verstoßen oder durch neue gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt, werden dadurch nicht die AGB in ihrer Gesamtheit ungültig sondern wird lediglich der betreffende, geltendem Recht wiedersprechende Teil der AGB durch eine, der Intention der ursprünglichen Aussage am ehesten entsprechenden Formulierung ersetzt. Kunden und Vertragspartner stimmen diesem Vorgehen ausdrücklich bereits im Vorfeld und bei Vertragsannahme bzw. bei Bestellung von Produkten, Dienstleistungen, etc. bei dataCycle zu.